Eslarn – Leser:innen-Anfragen: Was ist eine Bürgerversammlung, gem. Art. 18 BayGO

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Danke für Ihre Anfragen! Gerne versuchen wir zu beantworten, welche Rechte Sie bei einer Bürgerversammlung gem. Art. 18 BayGO haben. Leider haben wir – ob vieler Flyer zu diversen Themen – gerade dazu keinerlei Handreichungen des Bayerischen Innenministeriums, auch nicht der Regierung der Oberpfalz oder vom Landratsamt Neustadt/ Wn. gefunden. Ausschliesslich der Wortlaut des Art. 18 BayGO wird zitiert, was für juristische Laien oftmals nicht immer verständlich ist.

Wir empfehlen hier außerordentlich die Website der Stadt Rosenheim. Dort finden Sie alle notwendigen Informationen, und können ersehen, dass – wie übrigens auch bei der Stadt Nürnberg /Link zum Einladungsflyer 2022    – Link zur Hauptseite buergerversammlung.nuernberg.de) – eine Einladung zu einer Bürgerversammlung auch „menschlich“ erfolgen kann.  Was wieder einmal zeigt, dass wir uns hier mit Eslarn im Bereich eines „Banlieue de Prague“ befinden.

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