Update : 11.12.21023, 12:30 h): Übrigens können Sie auch wenn Sie keine schriftliche Eingabe mehr machen können in der Versammlung selbst Fragen stellen. Gem. unserer Auskunft handelt es sich bei der Vorgabe in der Bayer. Gemeindeordnung (BayGO) um ein Bürgermitberatungsrecht, welches in besonderer Weise nicht auf einer Eingabepraxis sondern einer Diskussion vor Ort beruht.
Fast wie gedacht, denn heute sahen wir zufällig einen sehr in der oberen Hälfte der Amtstafel beim Rathaus Eslarn befindlichen Aushang zur kommenden Bürgerversammlung. Gem. Aufdruck am 21. November 2023 zum Aushang gebracht, und bis 5. Dezember hätten Eingaben gemacht werden können.
Geht es Ihnen wie uns, und allen Regionalmedien? Außer diesem Aushang wurde der Termin NIRGENDS – auch auf der Gemeindehomepage nicht – BEKANNT gemacht.
Kommenden Donnerstag, den 14.12.2023 jährt sich unsere schriftliche Anfrage an den ersten Bürgermeister un das Marktratsgremium bzgl. Art, Umfang und (bisheriger) Verwendung des sog. „Justl-Vermögens“.
Nun erwähnen wir erstmals auch sehr deutlich, dass sich im Gemeinderatsgremium neben einem als Staatsanwalt tätigen Richter am Amtsgericht, sowie den Leiter einer regionalen Polizeifahndungsbehörde befindet. Schon komisch, dass hier aus dem Gemeinderat keine Antwort an die Presse erfolgen kann. Legt man diesen Leuten vielleicht die, diese als Gemeinderatsmitglieder sicher interessierenden Dinge gar nicht vor, und verstösst damit gegen die Bayerische Gemeindeordnung? Wir können ja kaum eine Anfrage an die Dienststellen der hier betroffenen Personen starten, oder?
Hinweis: Auch auf www.eslarn.de, nicht einmal auf der Seite für Bekanntmachungen (https://www.eslarn.de/bekanntmachungen.htm) ist seit Monaten dieser Termin der Bürgerversammlung verzeichnet. Keine Sorge, wir haben Screenshots, die dies u.U. beweisen können.
Da fürchtet sich jemand scheinbar nicht nur vor Fragen zum Justl-Vermögen, sondern auch zum Kläranlagen-Neubau.