Eslarn – aktuell: Komische Vorstellungen einiger Anlieger:innen der „Gg.-Zimmermann-Strasse“!

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Mittlerweile ist es ja überregional bekannt, dass diese Eslarner Ortsstrasse – erst 1993/ 94 nach dem lange Zeit in dessen Taten verschwiegenen Diözesan-Kirchenmusikdirektor Georg Friedrich Zimmermann (+ 1984) benannt, umbenannt werden sollen.  Die sich dagegen wehrenden Anlieger:innen bringen u. a. auch vor, dies wäre mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden. Die Marktgemeinde Eslarn hatte vorab schon versprochen die kommunalen Kosten zu übernehmen.

Wenn sich nur die Strassenbezeichnung ändert muß man ein Fahrzeug nicht ummelden! Dies bringt eine Anlieger-Familie gem. Sonntagsblatt vor, und verweist auf fünf „umzumeldende Fahrzeuge“. Wenn sich nur die Bezeichnung der Wohnstraße ändert, muß man aber das Fahrzeug nicht ummelden. Es reicht aus, die Adresse im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) ändern zu lassen. Dies kann oft direkt beim Einwohnermeldeamt oder Bürgeramt erledigt werden. Man sieht welche „Ausflüchte“ mittlerweile gefunden werden?


Gut zu wissen, wie eine sog. „Anliegerstrasse“ rechtlich definiert“ wird:

§ 54 Anlieger – Anwohner – Bewohner; Anwohnerrechte und … / E. Straßenname- und Hausnummervergabe sowie deren Umbenennung/Veränderung | Deutsches Anwalt Office Premium | Recht | Haufe


Wenn sich Ihre Wohnstraße ändert, der Ort aber gleich bleibt, gibt es einige wichtige Schritte, die Sie beachten sollten:

  1. Änderung der Adresse im Personalausweis und Reisepass: Sie müssen Ihre neue Adresse im Personalausweis und Reisepass eintragen lassen. Dies kann beim Einwohnermeldeamt oder Bürgeramt erfolgen.
  2. Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I): Wie bereits erwähnt, muss die Adresse im Fahrzeugschein geändert werden. Dies kann ebenfalls beim Einwohnermeldeamt oder Bürgeramt erledigt werden.
  3. Benachrichtigung von Behörden und Institutionen: Informieren Sie relevante Behörden und Institutionen über Ihre neue Adresse, wie z.B.:
    • Finanzamt
    • Rentenversicherung
    • Krankenkasse
    • Banken und Versicherungen
    • Arbeitgeber
    • Schulen und Kindergärten (falls zutreffend)
  4. Post und Lieferdienste: Stellen Sie sicher, dass Ihre Post korrekt weitergeleitet wird. Dies kann durch einen Nachsendeauftrag bei der Deutschen Post erfolgen.
  5. Versorgungsunternehmen: Informieren Sie Ihre Versorgungsunternehmen (Strom, Gas, Wasser, Internet, Telefon) über die Adressänderung.
  6. Sonstige Abonnements und Mitgliedschaften: Denken Sie daran, Ihre Adresse bei Zeitschriftenabonnements, Mitgliedschaften in Vereinen und anderen Diensten zu aktualisieren.

Diese Schritte helfen Ihnen, sicherzustellen, dass alle relevanten Stellen über Ihre neue Adresse informiert sind und Sie keine wichtigen Informationen verpassen.

Dialog mit Copilot (KI), am 26.07.2027

 

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