Nur mal so nebenbei, weil wir nicht wissen wie das sonst in der Nordoberpfalz gehandhabt wird. Aber Presseanfragen von uns tragen regelmässig eine Empfängerkonnotation, sind also explizit und exklusiv an diese Empfänger gerichtet. Angefragte – hier ausschliesslich des privatwirtschaftlichen Bereichs -welche solche Anfrage an deren Auftraggeber:innen weiterleiten – und unter gedachter Einhaltung der DSGVO denken damit dem Datenschutz genügt zu haben – irren, und verhalten sich u. E. weder mit der Presse kooperativ, noch können diese die Vermutung einer „Wirtshaus-Kooperation“ ausräumen.
Wir hatten nun aktuell „zwei solcher Fälle“, bei denen wir natürlich noch genauer nachgucken werden.
Es kommt durchaus die Vermutung auf, dass man durch solche „Weiterleitungen“ Druck ausüben und bei der bezogenen Gemeinde „sticheln“ will. Vielleicht könnte man ja Mitglieder der Redaktion „beschäftigen“, bis der Auftrag „gut ins laufen gekommen bzw. abgearbeitet“ wurde. Manchmal zeitigt es sogar die Vermutung ein Presseorgan bei der Stelle über die man angefragt hat „hinhängen“ zu wollen. Keine Sorge, denn auch für solche Kleinigkeiten haben wir Lösungen parat. 😉