Eslarn – Gesellschaft: Unternehmer gegen Bürger:innen? Der Kläranlagen-Neubau bringt weitere Probleme!

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Als wir es gestern Abend erstmals lasen, waren wir zunächst sehr positiv gestimmt. Denn endlich unternimmt mal jemand etwas gegen die allen Hauseigentümer:innen drohenden Kosten für den Neubau der Kläranlage. Mißmutig stimmt vor allem, dass die Erneuerung der Kläranlage fast 20 Jahre wegen vielfältiger anderer Dinge verzögert wurde, andererseits u.a.  aber ein Baukostenzuschuss aus dem sog. „Justl-Vermögen“gewährt und in selber Sache auch noch ein Erbpachtvertrag bzgl. eines innerörtlichen zentralen Grundstücks  zugunsten von Parteifreunden geschlossen wurden

Erinnert wurde die Gemeinde aber jährlich an die marode Kläranlage, da wegen Fremdwassereintrages eine Art „Strafgebühr“ zu zahlen war, und ist. Diese „Strafzahlung“ die mittlerweile seit 20 Jahren geleistet wird bleibt übrigens bestehen bis die örtliche Kanalisation so weit saniert ist (inkl. 100%iger Umlage der Kosten auf die Anlieger:innen), dass der Fremdwasseranteil des der neuen Kläranlage zugeleiteten Abwassers unter u. W. 20-30% liegt. Auch mit Neubau der Kläranlage wird dies noch nicht der Fall sein, wie Dipl.-Ing. (FH) Schwab vom beauftragten Ingenieurbüro Zwick im vergangenen Jahr anlässlich der Vorstellung des Neubaukonzeptes deutlich erwähnte.

Den Unternehmern die sich gem. Bericht auf oberpfalzecho.de zu einer Interessengemeinschaft zusammen geschlossen haben geht es nicht primär um eine Offenlegung aller zusätzlich für in Realisierung befindliche Projekte, wie Feuerwehr-Gerätehallen, ehem. Gästehaus entstandenen Mehrkosten.

Man erwähnt die in Frage stehenden „Mehrkosten“ für andere Projekte nur allgemein, und verortet darunter sogar die Sanierung der Brennerstrasse. Diese Sanierung aber wird zum größten Teil vom Landkreis getragen, da es sich um eine ortsdurchführende Kreisstrasse handelt. Was besonders nicht erwähnt wird sind die von uns seit Jahren nahezu „mahnend“ angesprochenen „Leuchtturmprojekte“, in der Brennerstrasse und am Atzmannsee. Dazu zählt auch das Hobby-Bierbrauen, welches der Gemeinde direkt oder indirekt Geld gebracht oder Aufwendungen  erspart hätte. Beispielhaft finanzieren z. B. nicht wenige Diözesen über deren Brauereien soziale Zwecke und/ oder Sozialbauten.

Eslarns Unternehmer aber wollen emäß Artikeltext eine Neuberechnung der Kostenumlage. Dies wiederum bedeutet, dass die Bürger:innen welche gemeinhin nur Haushaltsabwässer in die Kanalisation einleiten die Kosten der in Eslarn ansässigen Unternehmen für deren per se gefahrenträchtigeren Abwässer zahlen sollen. Wir wunderten uns schon seit Jahren, dass Eslarn nicht eine Kläranlage mit chemischer Stufe benötigt. Denn sowohl die beiden Biogasanlagen (Roßtränk und Thomasgschieß) wie auch metall- und kunststoffverarbeitende Betriebe sind dafür bekannt höchst problematische Abwässer den Kläranlagen zuzuleiten. Die Aufbereitung solcher Abwässer kostet in der Regel ein Vielfaches von der Aufbereitung üblicher Haushaltsabwässer.

Diesmal also echt kein Wunder, dass sich sprichwörtlich der erste Bürgermeister „diesen Schuh nicht anziehen“ will, und einen „Runden Tisch“ zu dieser Angelegenheit abgelehnt hatte.

Quelle: oberpfalzecho.de

 

Info von der KI


Die wasserrechtliche Kategorie von Abwässern aus Biogasanlagen, metall- und kunststoffverarbeitenden Betrieben hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter:

**1. Art der Anlage und Produktion:**

* **Biogasanlagen:** Abwässer aus Biogasanlagen fallen in der Regel unter die Kategorie **’Abwasser aus landwirtschaftlichen Betrieben’** oder **’Abwasser aus der Lebensmittelindustrie’**, je nach Art der eingesetzten Biomasse.
* **Metallverarbeitende Betriebe:** Abwässer aus metallverarbeitenden Betrieben fallen in der Regel unter die Kategorie **’Abwasser aus der Industrie’**, da sie oft Schwermetalle, Säuren, Laugen und andere Schadstoffe enthalten.
* **Kunststoffverarbeitende Betriebe:** Abwässer aus kunststoffverarbeitenden Betrieben fallen ebenfalls unter die Kategorie **’Abwasser aus der Industrie’**, da sie oft organische Schadstoffe, Weichmacher und andere Chemikalien enthalten.

**2. Zusammensetzung und Konzentration der Schadstoffe:**

* Die genaue Zusammensetzung und Konzentration der Schadstoffe im Abwasser bestimmen die konkrete wasserrechtliche Kategorie.
* Abwässer mit hohen Konzentrationen an Schadstoffen fallen in der Regel unter die Kategorie **’gefährliches Abwasser’**.

**3. Gesetzliche Vorgaben:**

* Die jeweiligen wasserrechtlichen Vorgaben in Deutschland (z.B. Wasserhaushaltsgesetz, Abwasserabgabengesetz) und die entsprechenden Landesgesetze bestimmen die konkrete Einstufung des Abwassers.

**4. Zulassung und Genehmigung:**

* Die Zulassung und Genehmigung der Anlage durch die zuständige Behörde (z.B. Wasserbehörde) legt die wasserrechtliche Kategorie des Abwassers fest.

**Zusammenfassend:**

* Abwässer aus Biogasanlagen, metall- und kunststoffverarbeitenden Betrieben fallen in der Regel unter die Kategorie **’Abwasser aus der Industrie’** oder **’Abwasser aus landwirtschaftlichen Betrieben’**.
* Die genaue Einstufung hängt von der Art der Anlage, der Zusammensetzung des Abwassers und den geltenden wasserrechtlichen Vorgaben ab.
* Es ist wichtig, sich bei der zuständigen Behörde zu informieren, um die korrekte Einstufung des Abwassers zu gewährleisten.

**Hinweis:** Diese Informationen dienen nur zur allgemeinen Orientierung und ersetzen keine fachliche Beratung durch einen Experten. Für eine konkrete Einstufung des Abwassers ist eine fachliche Beratung durch einen Ingenieur oder eine andere qualifizierte Person erforderlich.


 

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