Eslarn – kommunal: Eine Bürgerversammlung (Art. 18 BayGO) ist (noch) nicht in Sicht!

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Eslarns „Obrigkeit“ (Anm.: die Entscheider [natürlich nur Männer, wie es sich gehört 😉 Ggf. darf die Quartiersmanagerin als aktuelle Lebensabschnittspartnerin des ersten Bürgermeisters noch ein Wörtchen mitreden.] sitzen im Eslarner Rathaus am Marktplatz alle im OG) lässt sich diesjährig mal wieder Zeit. Eine verpflichtend abzuhaltende Bürgerversammlung gem. Art .18 BayGO wurde bislang noch nicht terminiert. Man dürfte auch einige Probleme damit haben, diese abhalten zu wollen. Denn eigentlich hätte – so unsere Privatmeinung – eine solche bereits vor Beauftragung eines Ingenieurbüros mit Planungen zum Kläranlagenneubau stattfinden müssen. Aufgrund diverser Kostenerhöhungen auch bei der Sanierung des ehem. „Gästehauses“ wäre ebenfalls das Einholen der Bürger:innen-Meinung mehr als statthaft gewesen.

Nun, in der kommenden DEEZ-Ausgabe (so Morgen oder Übermorgen erscheinend) nennen wir Ihnen mindestens einen weiteren Grund, warum man die diesjährige Bürgerversammlung lieber ausfallen lassen könnte.

 

Aber keine Angst, denn es gibt ja immer noch die Möglichkeit die Terminierung so zu gestalten, dass die meisten vor allem auswärtig arbeitenden Eslarner:innen gar keine Zeit – von Lust und Laune wollen wir gar nicht sprechen – haben könnten an einer Bürgerversammlung teilzunehmen. In der Vergangenheit zählten wir die letzten Jahre sowieso nur Gemeindefunktionäre, Gemeindebedienstete und deren unmittelbaren Verwandten. Insgesamt immer nicht mehr als maximal 42 Personen.

Politikbewusste Chinesen oder Russen würden jetzt sagen: „Demokratie ist wenn man drüber lacht!“ Kritische Deutsche würden sogar von einer „Demokratiesimulation“ sprechen. Aber das tun wir natürlich nicht!

 

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