Eslarn – kommunal: Eine Bürgerversammlung (Art. 18 BayGO) ist (noch) nicht in Sicht!
Eslarns „Obrigkeit“ (Anm.: die Entscheider [natürlich nur Männer, wie es sich gehört 😉 Ggf. darf die Quartiersmanagerin als aktuelle Lebensabschnittspartnerin des ersten Bürgermeisters noch ein Wörtchen mitreden.] sitzen im Eslarner Rathaus am Marktplatz alle im OG) lässt sich diesjährig mal wieder Zeit. Eine verpflichtend abzuhaltende Bürgerversammlung gem. Art .18 BayGO wurde bislang noch nicht terminiert. […]
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